Angaben gemäß § 5 TMG

Verantwortlich:

PANs Studio – Aygün Völker
Weskammstraße 13
12279 Berlin

TEL +4030 304 10 45
FAX +4930 772 094 58 / 9

USt-ID: DE 136264570

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Warenzeichen: Alle auf dieser Website zitierten Warenzeichen, Produkt- und Firmennamen bzw. Logos sind das alleinige Eigentum ihrer Besitzer.

HAFTUNG FÜR LINKS

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

STREITSCHLICHTUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

COPYRIGHT

© 2018 PANs Studio – Aygün Völker. Alle Rechte vorbehalten. Diese Website einschließlich aller ihrer Teile wie Daten und Bilder ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von PANs Studio – Aygün Völker unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung oder Weiterverarbeitung in elektronischen Systemen.

SEITENDESIGN

Elbnetz.com und Aygün Völker 2018

SOCIAL MEDIA

https://www.facebook.com/PANsStudio/
https://plus.google.com/u/0/+PANsStudio
https://www.linkedin.com/in/pans-studio-aygün-völker
https://www.youtube.com/user/PANsStudio1962/

So erreichen Sie uns

mailto:info@pans-studio.de
tel:+49303041045

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. PANs Studio für die Produktion und Durchführung der Ortswerbung in Filmtheatern

  1. Der schriftlich erteilte Kinospot-Vertrag ist für den Auftraggeber verbindlich. Der entsprechende Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages mit der Fa. PANs Studio zustande. Vor Ablauf der vereinbarten Vorführdauer kann der Vertrag nicht gekündigt werden, insbesondere dann nicht, wenn die Produktion oder die Vorführung aus Gründen unterbrochen werden, die vom Auftraggeber zu vertreten sind.

Sollte, gleich aus welchen Gründen, die Vorführung im Kino für einen Zeitraum unterbrochen werden oder ausfallen, so wird dieser ausgefallene Vorführzeitraum im Anschluss an die Vertragslaufzeit nachgeholt.

Beschaffenheitsvereinbarung und mündliche Vereinbarung verpflichten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Fa. PANs Studio. Auch diese Schriftformklausel kann nur schriftlich verändert werden.

  1. Kommt der Auftraggeber mit der vertraglich vereinbarten Anzahlung ganz oder teilweise oder einem später fällig werdenden Teilbetrag in Verzug, so wird die gesamte Auftragssumme sofort und ohne Abzüge fällig. Die Fa. PANs Studio hat in diesem Fall daneben das Recht, die Produktion des Kinospots auszusetzen oder die Vorführung, soweit begonnen, zu unterbrechen. Die gesamte Auftragssumme besteht aus den Produktionskosten und den Vorführvergütungen. Nach Zahlung der gesamten Auftragssumme wird auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers die Werbung, soweit unterbrochen, wieder eingeschaltet oder die Produktion fortgesetzt.
  2. Die Unterlagen zur Produktion des Kinospots „grafisch“ (Fotos, Texte, Namen, Firmenzeichen etc.) sind vom Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss kostenlos zu liefern, oder, wenn vereinbart, von der Fa. PANs Studio zu produzieren. Bei Bedarf kann der Auftraggeber mit der Fa. PANs Studio auch Dreh- oder Fototermine für die Produktion vereinbaren; dafür fallen Extrakosten an, die vorher schriftlich ausgehandelt werden.

Kann der Auftraggeber einen Besprechungs-, Dreh- oder Fototermin nicht einhalten, muss dieser mindestens drei Tage vorher schriftlich bei der Fa. PANs Studio abgesagt werden. Aufwendungen der Fa. PANs Studio, die durch Nichteinhaltung dieser Frist entstehen, trägt der Auftraggeber. Bei Absage eines Dreh- oder Fototermins durch den Auftraggeber hat dieser unverzüglich für die folgenden vier Wochen mit der Fa. PANs Studio einen neuen Termin zu vereinbaren. Wird auch dieser Dreh- oder Fototermin vom Auftraggeber schuldhaft nicht eingehalten oder macht der Auftraggeber schuldhaft keinen neuen Terminvorschlag, wird die gesamte Auftragssumme sofort und ohne Abzug fällig. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen zur Lieferung der Unterlagen gem. Ziffer 3 für die digitale Produktion nicht nachkommt oder wenn aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, innerhalb von drei Wochen nach Vertragsabschluss kein Drehtermin vereinbart werden kann. Die Verpflichtung, den Kinospot herzustellen und vorzuführen, bleibt unberührt. Mit der Produktion wird grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlungssumme begonnen.

Die Fa. PANs Studio gestaltet einen Entwurf und legt diesen in digitaler Form dem Auftraggeber vor. Umgesetzt und fertig gestellt wird dieser erst, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Abnahmebestätigung erteilt hat.

  1. Soweit der Auftraggeber sich verpflichtet, einen vorführbaren Kinospot zur Verfügung zu stellen, ist dieser innerhalb von acht Wochen nach Vertragsschluss kostenlos an die Fa. PANs Studio zu liefern. Die Fa. PANs Studio ist nicht verpflichtet, die Vorführungsreife zu prüfen, kann dies aber auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers tun.

Bearbeitungskosten, die entstehen, um die Vorführungsreife zu erreichen, trägt der Auftraggeber. Scheitert die Vorführung an Gründen, die der Auftraggeber verursacht oder zu vertreten hat, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der gesamten Auftragssumme verpflichtet.

  1. Die Kinospotherstellung nimmt die Fa. PANs Studio im Rahmen der filmtechnischen Möglichkeiten bei gestalterischer Freiheit vor. Das Werbematerial ist Eigentum des Kunden und wird bis spätestens drei Monate nach Vertragsablauf auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers diesem ausgehändigt. Nach Ablauf der Frist ist die Fa. PANs Studio zur Vernichtung des Materials berechtigt. Die öffentliche Vorführung und die Anfertigung weiterer Filmkopien oder Kopien auf anderen Datenträgern kann nur über die Fa. PANs Studio erfolgen.
  2. Bei Verzögerungen zu Beginn der Einschaltung der Werbung, die nicht auf den Auftraggeber zurückzuführen sind, verpflichtet sich die Fa. PANs Studio unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Auftraggebers, die ausgefallene Werbezeit am Ende der vertraglichen Vorführdauer nachzuholen. Bei Ausfall eines Theaters ist die Fa. PANs Studio verpflichtet und berechtigt, die Werbung in einem Theater eigener Wahl vorzuführen. Die Firma PANs Studio bemüht sich dabei, ein gleichwertiges Theater zu finden.
  3. Beanstandungen der Vorführung können nur berücksichtigt werden, wenn ein Mangel der Theaterleitung gemeldet und der Fa. PANs Studio unverzüglich, aber spätestens innerhalb einer Woche und schriftlich unter Bezeichnung des Mangels, des Theaters, des Vorführtages und der Vorführzeit mitgeteilt wird. Die Fa. PANs Studio ist verpflichtet, Ort und Beginn der Vorführung schriftlich mitzuteilen. Wird eine berechtigte Beanstandung, die die Fa. PANs Studio zu vertreten hat, nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Bereits geleistete Anzahlungen verbleiben in jedem Falle der Fa. PANs Studio. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine gesonderte Abnahme ist nur bei schriftlicher Vereinbarung geschuldet.
  4. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Vorführung gestellten Unterlagen. Der Auftraggeber übernimmt es, die Fa. PANs Studio über ihm bekannte Umstände, welche gegen die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen sprechen, unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber stellt die Fa. PANs Studio von Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen die Fa. PANs Studio erwachsen. Durch die Fa. PANs Studio hergestellte Skizzen, Reinzeichnungen, Storyboards, Filme usw. genießen Urheberschutz (Gesetz betr. Urheberrecht sowie §§823 und 826 BGB) und dürfen ohne Einverständnis der Fa. PANs Studio weder ganz noch teilweise nachgeahmt oder anderweitig verwendet werden. Auch die Veröffentlichung des Spots im Internet oder anderen Medien bedarf einer schriftlichen Extra-Vereinbarung. Ausgenommen hiervon ist die Präsentation des Spots oder von Teilen davon im Portfolio der Fa. PANs Studio.

Der Auftraggeber kann, wenn er das nicht möchte, schriftlich widersprechen.

  1. Macht die Fa. PANs Studio Schadensersatz geltend, beträgt dieser pauschal 50% der Nettoauftragssumme, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer entstanden ist. Der Fa. PANs Studio bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
  2. Der Auftraggeber ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder zur Aufrechnung nur bei von der Fa. PANs Studio anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt. Sollten Teile des Vertrages oder diese Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der restliche Vertrag gleichwohl hiervon unberührt. Dem Auftraggeber ist eine Abtretung seiner eventuellen Ansprüche gegen die Fa. PANs Studio nicht gestattet. Eventuelle Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten für diesen Vertrag nicht.
  3. Für sämtliche Ansprüche und Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort Berlin.